Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Mietbedingungen
von Slushice24.de – Maribello Marketing und Entertainment
Nachfolgend wird Slushice24 als Auftragnehmer und der Kunde als Mieter bezeichnet.
1. Vertragsumfang:
Der Auftragnehmer vermietet Slushice-Maschinen mit Verbrauchsmaterialien. Unsere ausschließlich geltenden Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Jegliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Stillschweigen des Auftragnehmers zu eventuellen Vertragsänderungswünschen des Mieters wird in keinem Fall als Zustimmung gewertet. Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und verpflichten diesen nicht zur Ausführung. Ein rechtlich bindender Vertrag entsteht erst nach der Annahme des Angebots durch den Kunden und der nachfolgenden Auftragsbestätigung.
2. Aufträge, Mietzeitverschiebung, Ausfall
Falls unvorhergesehene Ereignisse oder Umstände eintreten, die die Durchführung des ursprünglichen Auftrags unzumutbar oder unmöglich machen, wie beispielsweise Verkehrsstaus, Krankheiten, Diebstähle usw., behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Trotz unserer besten Bemühungen und regelmäßigen Wartungen besteht immer ein gewisses Risiko, dass der Mietgegenstand aufgrund eines unerwarteten Defekts oder einer unvorhergesehenen Mietzeitüberschreitung nicht zum vereinbarten Mietbeginn zur Verfügung steht. In solchen Fällen möchten wir darauf hinweisen, dass sämtliche Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, wie etwa Lohnkosten, Gewinnverlust, Schadensersatz und ähnliche Forderungen, ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Wir verstehen, dass eine nicht rechtzeitige Übergabe des Mietgegenstands für den Mieter möglicherweise Unannehmlichkeiten verursachen kann. Dennoch möchten wir betonen, dass jegliche weitergehenden Ansprüche gegenüber dem Vermieter, die aufgrund einer verzögerten Übergabe des Mietgegenstands entstehen, ebenfalls ausgeschlossen sind.
3. Gegenstand der Vermietung:
Die Slushice-Maschinen sind ausschließlich dem Mieter für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer zur gewöhnlichen und zweckgebundenen Verwendung überlassen. Während der Mietzeit ist es nicht gestattet, diese Gegenstände für andere als die im Vertrag festgelegten Zwecke zu nutzen. Unsere Slushice-Maschinien werden sorgfältig gewartet und sind in bestmöglicher Betriebsfähigkeit, um sicherzustellen, dass sie den vorgesehenen Zweck erfüllen. Jegliche andere Nutzung oder Umfunktionierung der Mietgegenstände kann das Risiko von Schäden erhöhen und ist daher nicht gestattet. Wir legen großen Wert auf die ordnungsgemäße Verwendung unserer Geräte, um sicherzustellen, dass sie in einwandfreiem Zustand bleiben und für zukünftige Kunden verfügbar sind. Die Slushice-Maschinen sind mit Sorgfalt zu behandeln und es ist sicherzustellen, dass sie während der Mietzeit ordnungsgemäß genutzt werden.
4. Pflichten des Mieters
4.1 Die Slushice-Maschinen dürfen nur unter überdachten Örtlichkeiten genutzt werden. Sie dürfen nicht im Regen stehen und gegen jegliche Witterungseinflüsse sind Vorkehrungen zu treffen. Direkte Sonneneinstrahlung können Schäden verursachen und ist vermeiden.
4.2 Der Mieter ist verpflichtet die Mietzeit einzuhalten und die Slushice-Maschinen pünktlich zurückzugeben.
4.3 Der Mieter ist verpflichtet, den Auftragnehmer umgehend zu benachrichtigen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
- Das Mietobjekt ist bei der Anlieferung nicht vollständig (spätestens 2 Stunden nach Übergabe anzuzeigen).
- Das Mietobjekt weist Beschädigungen auf (spätestens 2 Stunden nach Übergabe anzuzeigen).
- Das Mietobjekt eines Diebstahles oder eines anderweitigen Verlustes unterlegen ist.
5. Mietberechnung
5.1 Die Miete für Slushice-Maschinen und zusätzliches Verbrauchsmaterial ist bei Rückgabe ohne Abzug zu zahlen, in bar oder per Rechnung innerhalb von 10 Tagen. Alle angegebenen Preise sind netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer weisen wir auf der Rechnung aus.
5.2 Sollte der Mieter mit der Zahlungspflicht in Verzug kommen, sind wir berechtigt eine Mahnung mit Verzugszinsen in Höhe von 8,00 € zu erheben. Mit der 2. Mahnung verdoppelt sich der Verzugszins auf 16,00€ und nach Ablauf der Fristsetzung wird die Zahlungspflicht über ein Inkasso abgewickelt.
6. Nutzungsentschädigung bei Zeitüberschreitung
6.1 Verzögert sich die Rückgabe aus irgendeinem Grund, den wir nicht zu verantworten haben, so wird je zusätzlicher Tag eine Nutzungsentschädigung entsprechend dem gültigen Mietpreis pro Tag (24 Std.) erhoben. Der Auftragnehmer behält sich vor die Nutzungsentschädigung auf das 1,5 fache des Mietpreises pro Tag zu erhöhen.
6.2 Verspätete Rückgabe von nicht genutzten Verbrauchsmaterialien (insbesondere Slsushice-Sirups) können ebenfalls mit einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 35,00 € zuzüglich des Materialpreises inkl. Mehrwertsteuer berechnet werden.
7. Eigentum und Haftung
7.1 Alle Slushice-Maschinen sind Eigentum von Slushice24 – Maribello Marketing und Entertainment. Alle Verbrauchsmaterialen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Slushice24 – Maribello Marketing und Entertainment.
7.2 Während des Mietzeitraums trägt der Mieter die volle Verantwortung für sämtliche Schäden an der gemieteten Slushice-Maschine. Dies schließt Verlust oder Beschädigung der Maschine ein und erstreckt sich sogar auf Schäden, die durch Dritte oder außergewöhnliche Ereignisse wie Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Terrorismus verursacht werden. In sämtlichen Situationen bleibt der Mieter direkt haftbar und hat nicht die Befugnis, den Vermieter auf seine Versicherung zu verweisen.
Sollte der Schaden an der Slushice-Maschine reparierbar sein und die Reparaturkosten nicht den Wert des Artikels im Neuzustand übersteigen, ist der Mieter verpflichtet, die anfallenden Reparaturkosten zu tragen. In allen anderen Fällen, in denen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Gegenstands übersteigen, wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
7.3 Darüber hinaus ist der Mieter dafür verantwortlich, uns gegenüber haftbar zu sein und uns von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund von Schäden oder Verletzungen, die aus der Nutzung des gemieteten Objekts resultieren, gegen uns geltend gemacht werden könnten. Dies stellt sicher, dass der Mieter die volle Verantwortung für die sichere Verwendung und den Schutz des gemieteten Gegenstands übernimmt.
8. Stornierung des Vertrages durch den Mieter:
Sollte der Mieter aus persönlichen oder anderen Gründen schriftlich den Auftrag stornieren, gelten folgende Stornogebühren für den Planungsaufwand und Vorhaltung von Material und Maschinen:
Stornierung bis 60 Tage vor dem Mietbeginn = 0% des vereinbarten Mietpreises
Stornierung bis 30 Tage vor dem Mietbeginn = 40% des vereinbarten Mietpreises
Stornierung bis 8 Tage vor dem Mietbeginn = 60% des vereinbarten Mietpreises
Stornierung bis 0 Tage vor dem Mietbeginn = 80% des vereinbarten Mietpreises
9. Sonstige Bestimmungen
Abweichende Vereinbarungen des Mietvertrages sind schriftlich zu fixieren und von beiden Parteien zu unterschreiben. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
10. Gerichtsstand ist Siegen